Raps 2017: aufgrund Überlager sind Kürzungen notwendig

Raps 2017: aufgrund Überlager sind Kürzungen notwendig

Der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) hat die Rapszuteilung 2017 vorgenommen und von der Agrosolution AG ausführen lassen. Die zur Verfügung stehende Menge ist vollständig zugeteilt.

In der Rahmenvereinbarung sichern die Ölmühlen den Rapsproduzenten die Verarbeitung von 80‘000 Tonnen Suisse Garantie-Raps für die Ernte 2017 zu. Es sind weiterhin 8‘900 Tonnen Raps aus den Ernten 2014 und 2015 an Lager. Zusätzlich werden für die Ernte 2016 gute Erträge erwartet. Mit dem Ziel, die Lagermengen abzubauen, hat der SGPV beschlossen, für die Ernte 2017 maximal 75’000 Tonnen für die ganze Schweiz zuzuteilen, bei Anmeldungen in der Höhe von rund 82‘000 Tonnen.

Zuteilung 2017

Die Produzenten haben letzte Woche ihren Produktepass mit ihrer individuellen Zuteilungsmenge für 2017 per Mail erhalten. Aufgrund der Marktsituation mussten Kürzungen vorgenommen werden. Der SGPV hat dabei folgende Kriterien verwendet:

  • Anmeldefrist: nur fristgerechte Anmeldungen konnten berücksichtigt werden
  • Neue Betriebe erhalten für 2017 keine Zuteilung
  • Anmeldebeschränkung: Die Anmeldung konnte gegenüber den Vorjahren nicht erhöht werden
  • Abgelieferte Vorjahresmengen: Betriebe, welche bisher ihre Zuteilungsmenge deutlich nicht erreicht haben, erhalten künftig entsprechend weniger Vertragsmenge.
  • Allgemeine Kürzung für das Jahr 2017: zusätzlich zu obigen Massnahmen musste sämtlichen Betrieben die Menge um 7% gekürzt werden.
Kultur- und Sortenwahl 2017

Aufgrund der Situation auf dem Rapsmarkt empfehlen wir den Produzenten, ihre Fruchtfolge mit Sonnenblumen zu erweitern oder einen Teil des geplanten Rapsanbaus durch andere Kulturen zu ersetzen. Für die Ernte 2017 muss ausserdem beachtet werden, dass bei Ölsaaten nur Sorten der empfohlenen Sortenliste von swiss granum für Suisse Garantie zugelassen sind. Das höhere Ertragspotential der neuen Sorten ist bei der Aussaat zu berücksichtigen.

HOLL-Raps und Übermengen

Der Anbau von HOLL-Raps braucht zusätzlich einen Vertrag mit einem Abnehmer. Ein HOLL-Vertrag kann maximal die zugeteilte Menge umfassen; ein HOLL-Vertrag ohne Zuteilung ist demnach ungültig. Für Mengen ausserhalb der Zuteilung (=Übermengen) besteht KEINE Abnahmegarantie und es kann ein tieferer Preis resultieren.

Erfassung der Liefermenge 2016

Dank des neuen Online-Systems kann jeder Produzent direkt nach der Ernte 2016 die Netto-Erntemenge bei Agrosolution erfassen. So muss er die Mengen nicht im Folgejahr heraussuchen.