Ausfuhrbeiträge – Exportstützung

Exportstützung 2022/2023

Die zweite Marktentlastungsmassnahme, die Exportstützung, wurde ab dem 1. Januar 2019 privatisiert. Seither unterstützt der Bund die Exporte von verarbeiteten Produkten auf Getreide-Basis nicht mehr. Die Getreidebranche hat eine privatrechtliche Alternative zum alten „Schoggigesetz“ entwickelt, welche die gleichen Grundsätze hat.

Für das Kalenderjahr 2022 ist die Bilanz erneut positiv, mit 35’159 Tonnen exportiertem Mehl in Form von Fertigprodukten, was 46’900 Tonnen Brotgetreide entspricht.

Die totalen Kosten der Exportstützung liegen bei 12.4 Millionen Franken oder im Durchschnitt Fr. 35.15/dt Mehl (Fr. 44.35/dt im Durchschnitt im Jahr 2021). Davon wurden rund 11 Millionen Franken durch den SGPV finanziert (15 Millionen im Jahr 2021).

Die Ausgaben wurden 2022 aufgrund des starken Anstiegs der internationalen Preise begrenzt, während die inländischen Preise von einer relativen Stabilität profitierten. Die Preisdifferenz beim Mehl wurde dadurch über mehrere Monate hinweg stark reduziert. Im Frühjahr 2023 stieg die Preisdifferenz wieder auf ein normales Niveau, weshalb die Kosten für Exportstützungen 2023 auf einem höheren Niveau liegen werden.

Es ist erfreulich, dass das System weiterhin funktioniert und dank dem Engagement der gesamten Branche auch nach drei Jahren keine grösseren Probleme aufgetreten sind. Herzlichen Dank Ihnen allen!

Ohne diese Exportstützungen würden fast 50’000 Tonnen Brotgetreide als Überschuss auf dem inländischen Markt landen, was kostspielige Deklassierungen für die Produzenten zur Folge hätte und einen Verlust an Wertschöpfung bedeuten würde. Diese alternative Lösung hat zwar erhebliche Auswirkungen auf die Beiträge der Produzenten, ist aber bis heute die beste Lösung, um die Mengen zu verwalten und in den Genuss der Getreidezulage zu kommen.

Exportstützung 2021/2022

Die zweite Marktentlastungsmassnahme, die Exportstützung, wurde ab dem 1. Januar 2019 privatisiert. Seither unterstützt der Bund die Exporte von verarbeiteten Produkten auf Getreide-Basis nicht mehr. Die Getreidebranche hat eine privatrechtliche Alternative zum alten „Schoggigesetz“ entwickelt, welche die gleichen Grundsätze hat.

Für das Kalenderjahr 2021 ist die Bilanz erneut positiv, mit 37’470 Tonnen exportiertem Mehl in Form von Fertigprodukten, was 49’800 Tonnen Brotgetreide entspricht.

Die totalen Kosten der Exportstützung liegen bei 16.62 Millionen Franken oder im Durchschnitt Fr. 44.35/dt Mehl. Davon wurden rund 15 Millionen Franken durch den SGPV finanziert.

Es ist erfreulich, dass das System weiterhin funktioniert und dank dem Engagement der gesamten Branche auch nach zwei Jahren keine grösseren Probleme aufgetreten sind. Herzlichen Dank Ihnen allen!

Vom Juli 2021 bis zum Juni 2022 hat die Differenz des Mehlpreises zwischen der Schweiz und der EU stark abgenommen. Er sank von Fr. 43.97 für 100 Kilo Mehl auf Fr. 28.84. Diese Situation, die den Anstieg der Getreidepreise auf den internationalen Märkten widerspiegelt und natürlich auch die Mehlpreise beeinflusst, erfordert geringere finanzielle Beträge von der Branche.

Ohne diese Exportstützungen würden 50’000 Tonnen Brotgetreide als Überschuss auf dem inländischen Markt landen, was kostspielige Deklassierungen für die Produzenten zur Folge hätte und einen Verlust an Wertschöpfung bedeuten würde. Diese alternative Lösung hat zwar erhebliche Auswirkungen auf die Beiträge der Produzenten, ist aber bis heute die beste Lösung, um die Mengen zu verwalten und in den Genuss des Getreidezuschlags zu kommen.

Exportstützung 2020/2021

Die zweite Marktentlastungsmassnahme, die Exportunterstützung, wurde ab dem 1. Januar 2019 privatisiert. Seitdem unterstützt der Bund die Exporte von verarbeiteten Produkten auf Getreide-Basis nicht mehr. Die Getreidebranche hat eine privatrechtliche Alternative zum alten „Schoggigesetz“ entwickelt, welche die gleichen Grundsätze hat.

Die Exportstützung ermöglicht es, die exportierten Mengen stabil zu halten. Nach einem Jahr (2019) kann eine erste sehr positive Bilanz gezogen werden.

Im Jahr 2020 hat das System ebenfalls sehr gut funktioniert und die exportierten Mengen haben um 5% zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 39’000 Tonnen Mehl in verarbeiteten Produkten exportiert. Dies entspricht einer Menge von 52‘000 Tonnen Brotgetreide. Diese Erhöhung ist durch die Corona bedingte Krise entstanden und ist vermutlich nicht dauerhaft.

Die Kosten, welche aus dem Ausgleich der Getreidepreise entstehen, liegen bei 18.9 Millionen Franken oder Fr. 48.50/dt Mehl. Davon wurden 16.5 Millionen Franken durch den SGPV finanziert.

Es ist erfreulich, dass das System weiterhin funktioniert und dank dem Engagement der gesamten Branche auch nach zwei Jahren keine grösseren Probleme aufgetreten sind. Einen herzlichen Dank Ihnen allen!

Die zweite Marktentlastungsmassnahme, die Exportunterstützung, wurde ab dem 1. Januar 2019 privatisiert. Seitdem unterstützt der Bund die Exporte von verarbeiteten Produkten auf Getreide-Basis nicht mehr. Die Getreidebranche hat eine privatrechtliche Alternative zum alten „Schoggigesetz“ entwickelt, welche die gleichen Grundsätze hat.

Die Exportstützung ermöglicht es, die exportierten Mengen stabil zu halten. Nach einem Jahr (2019) kann eine erste sehr positive Bilanz gezogen werden.

Im Jahr 2020 hat das System ebenfalls sehr gut funktioniert und die exportierten Mengen haben um 5% zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 39’000 Tonnen Mehl in verarbeiteten Produkten exportiert. Dies entspricht einer Menge von 52‘000 Tonnen Brotgetreide. Diese Erhöhung ist durch die Corona bedingte Krise entstanden und ist vermutlich nicht dauerhaft.

Die Kosten, welche aus dem Ausgleich der Getreidepreise entstehen, liegen bei 18.9 Millionen Franken oder Fr. 48.50/dt Mehl. Davon wurden 16.5 Millionen Franken durch den SGPV finanziert.

Es ist erfreulich, dass das System weiterhin funktioniert und dank dem Engagement der gesamten Branche auch nach zwei Jahren keine grösseren Probleme aufgetreten sind. Einen herzlichen Dank Ihnen allen!

Nachfolgelösung Schoggigesetz ab dem 01.01.2019

Der Bund setzte im Rahmen des Schoggigesetzes finanzielle Mittel zur Exportförderung von verarbeiteten Produkten aus Schweizer Mehl oder Milch ein (Bspw. Biscuits). Dies wird nach einem Beschluss der WTO ab 2019 nicht mehr möglich sein. Um die heutige Produktionsmenge von Schweizer Brotgetreide dennoch beibehalten zu können, muss ein neues System aufgebaut werden. Dafür werden ab der Ernte 2018 höhere Beiträge bei den Produzenten erhoben. Diese höheren Beiträge werden ab dem Frühling 2019 durch einen Flächenbeitrag auf Getreide durch den Bund kompensiert. Gelingt der Aufbau einer Nachfolgelösung nicht, werden 50‘000 t Brotgetreide als Übermenge auf dem Markt sein und Druck auf die Produzentenpreise ausüben. Dies entspricht 10% der jährlichen Brotgetreideproduktion.

Positive Bilanz nach einem Jahr

Die Exportstützung ermöglicht es, die exportierten Mengen stabil zu halten. Nach einem Jahr (2019) kann eine erste sehr positive Bilanz gezogen werden.

Insgesamt wurden 36‘948 t Mehl in verarbeiteter Form exportiert, was zirka 49‘140 t Getreide entspricht. Die Kosten, welche aus dem Ausgleich der Getreidepreise entstehen, liegen bei 17.66 Millionen Franken oder Fr. 47.80/dt Mehl. Davon wurden 15.45 Millionen Franken durch den SGPV finanziert.

Es ist erfreulich, dass die gesamte Branche diese Nachfolgelösung unterstützt, von den Produzent*innen bis zu den Exporteur*innen, über die Sammelstellen und Mühlen. Einen herzlichen Dank Ihnen allen!

Dokumente zur Nachfolgelösung Schoggigesetz

Das Schoggigesetz und warum sich der SGPV engagiert

Die exportierende Industrie kann die Zölle auf importierten Rohstoffen (z.B. Mehl) zurückverlangen, wenn die daraus entstehenden Endprodukte wieder exportiert werden. Dies nennt man „aktiver Veredelungsverkehr“. Wenn der Bund und / oder Private den Preisunterschied  zwischen den Importrohstoffen und den Schweizer Rohstoffen bezahlen, so darf die exportierende Lebensmittelindustrie keinen Veredelungsverkehr betreiben. In diesem Fall müssen Schweizer Rohstoffe verwendet werden, sofern diese in ausreichender Menge verfügbar sind. Der Bund hat ein Budget, um den Preisunterschied zwischen dem Europäischen und dem Schweizer Preis zu bezahlen und dadurch den aktiven Veredelungsverkehr zu verhindern. Diese Regelung nennt man Schoggigesetz.

Weil das Budget des Bundes für das Schoggigesetz seit 2010 nicht mehr ausreicht, um die gesamte Preisdifferenz zwischen ausländischen und Schweizer Rohstoffen auszugleichen, haben der Dachverband Schweizer Müller (DSM), der SGPV und die Exportfirmen entschieden, zusammen die Restkosten zu finanzieren, welche nicht über den Bund abgedeckt werden können, um den Veredelungsverkehr zu verhindern. Vom Anteil, welcher nicht vom Bund abgedeckt werden kann, übernehmen 2.5% die exportierenden Unternehmen, während der SGPV und der DMS den Rest ergänzen. Die Beträge schwanken in Abhängigkeit von den internationalen Marktpreisen. Durch diese Massnahme können rund 45‘000 t mehr Brotweizen in der Schweiz produziert und an die einheimische Verarbeitungsindustrie verkauft werden.

 

Vom Vorstand verabschiedeter Grundsatz für die Mitfinanzierung des SGPV am Schoggigesetz:

  • Der SGPV ist bereit, zugunsten des Exports maximal einen ähnlichen Beitrag einzusetzen wie für die Deklassierung, mit der Bedingung, dass der Inlandmarkt Marktentlastungsmassnahmen braucht.
  • Der SGPV nimmt am „Steuerungsausschuss Nahrungsmittelexporte“ der Eidgenössischen Zollverwaltung teil. Diese Arbeitsgruppe hat eine beratende Funktion für den Finanzeinsatz im Rahmen des Schoggigesetzes.

 

Das Schoggigesetz im Jahr 2016

Das Budget des Bundes für das Kalenderjahr 2016 betrug total 94.6 Mio. Franken. Davon standen dem Getreidesektor 13.0 Mio. Franken zur Verfügung. Die Beteiligung des Bundes betrug je nach Monat zwischen 40% und 85% der Preisdifferenz zwischen Mehl aus der Schweiz und aus der EU. Im Jahr 2015 hat der SGPV mit 4.7 Mio. Franken den Absatz von 38‘500 t einheimischem Mehl in Form von verarbeiteten Exportprodukten mit Mitteln aus dem Marktentlastungsfonds unterstützt.

Das Schoggigesetz im Jahr 2015

Das Budget des Bundes für das Kalenderjahr 2015 betrug total 95.6 Mio. Franken. Davon standen dem Getreidesektor 16.5 Mio. Franken zur Verfügung. Die Beteiligung des Bundes betrug je nach Monat zwischen 80% und 85% der Preisdifferenz zwischen Mehl aus der Schweiz und aus der EU. Für das Jahr 2016 hat der Getreidesektor 13 Mio. Franken erhalten, das heisst 13.75% des Budgets von insgesamt 94.6 Millionen. Im Jahr 2015 hat der SGPV mit 1.39 Mio. Franken den Absatz von 35‘300 t einheimischem Mehl in Form von verarbeiteten Exportprodukten mit Mitteln aus dem Marktentlastungsfonds unterstützt.